zurück

Aktenzeichen I 213/31

Datum 24.06.1932

Leitsatz 1. Muß der Patentanmelder, um die Wirkung des Ausstellungsschutzes zu erlangen, bereits im Erteilungsverfahren eine entsprechende Ausstellungspriorität beanspruchen? 2. Gilt der Ausstellungsschutz für Erfindungen auch dann, wenn nicht der spätere Anmelder, sondern sein Lizenznehmer oder der Zweiterwerber der Lizenz die Erfindung ausstellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640890B0064

Download PDF

zurück