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Aktenzeichen I 213/31
Datum 24.06.1932
Leitsatz 1. Muß der Patentanmelder, um die Wirkung des Ausstellungsschutzes zu erlangen, bereits im Erteilungsverfahren eine entsprechende Ausstellungspriorität beanspruchen? 2. Gilt der Ausstellungsschutz für Erfindungen auch dann, wenn nicht der spätere Anmelder, sondern sein Lizenznehmer oder der Zweiterwerber der Lizenz die Erfindung ausstellt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640890B0064
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