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Aktenzeichen VIII B 23/32
Datum 11.07.1932
Leitsatz Welches Oberlandesgericht ist als Berufungsgericht zuständig, wenn das Landgericht nach Erlassung seines Urteils aufgehoben worden ist und die ihm zugehörig gewesenen Amtsgerichte anderen Landgerichten zugeteilt worden sind, die verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken angehören?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089160113
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