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Aktenzeichen VIII 166/32

Datum 11.07.1932

Leitsatz 1. Setzt im Falle von baulichen Maßnahmen, die auf Wunsch des Mieters getroffen wurden, die Ausschließung des außerordentlichen Kündigungsrechts voraus, daß der Vermieter den damit verbundenen außergewöhnlichen Kostenaufwand getragen hat? 2. Steht die Vereinbarung, der Mieter solle den außergewöhnlichen Aufwand verzinsen und tilgen, der Ausschließung des Kündigungsrechts entgegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089170117

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