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Aktenzeichen III 395/31

Datum 08.07.1932

Leitsatz Wen trifft die Beweislast dafür, daß Pfandsachen, die der Gerichtsvollzieher im Gewahrsam des Schuldners belassen hatte und die später abhanden gekommen sind, zur Zeit eines vom Gerichtsvollzieher schuldhaft versäumten Versteigerungstermins noch vorhanden waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640891C0153

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