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Aktenzeichen V 125/32

Datum 25.06.1932

Leitsatz 1. Ist das preußische Gesetz betreffend die Gründung neuer Ansiedlungen in der Provinz Hessen-Nassau vom 11. Juni 1890 revisibel? 2. Hat der Eigentümer, dem die nach § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes erforderliche Ansiedlungsgenehmigung zunächst im Interesse der Stadtgemeinde vom Polizeipräsidenten versagt, dann aber auf die Klage im Verwaltungsstreitverfahren erteilt worden ist, gegen die Stadtgemeinde einen Anspruch auf Entschädigung wegen der Nachteile, die ihm aus der ursprünglichen Versagung der Genehmigung erwachsen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640891E0163

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