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Aktenzeichen V 58/32
Datum 02.07.1932
Leitsatz 1. Sind die Vorschriften der Notverordnung vom 5. Juni 1931 über die Gewährung von Entschädigung für Fluchtlinienfestsetzungen rechtsgültig, insbesondere auch insoweit, als sie sich auf die Vergangenheit beziehen? 2. Ist nach Inkrafttreten des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 der Rechtsweg noch zulässig für Klagen auf Entschädigung gemäß § 75 Einl.ALR.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089210183
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