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Aktenzeichen III 335/31
Datum 17.06.1932
Leitsatz Ist nach preußischem Recht in dem vereinfachten Enteignungsverfahren der Übergang des Eigentums lediglich von der Zahlung oder Hinterlegung der Entschädigungssumme abhängig, die der Regierungspräsident in der geltenden gesetzlichen Währung festgesetzt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089240194
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