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Aktenzeichen V 74/30

Datum 05.03.1932

Leitsatz 1. Gehen die §§ 987 flg. BGB. als Sondervorschriften den allgemeinen Vorschriften der §§ 812 flg. daselbst vor? 2. Inwieweit besteht für den Besitzer, der mit der Sache auch gezogene Nutzungen herauszugeben hat, eine Rechnungslegungs- oder Auskunftspflicht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089260206

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