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Aktenzeichen VIII 202/32

Datum 11.07.1932

Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 566 BGB. 2. Wie sind Nebenleistungen bei der Berechnung der vereinbarten Mietermäßigung zu berücksichtigen? 3. Wann ist eine Ermäßigung des Mietzinses lediglich mit Rücksicht auf § 49 a des Reichsgesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungsämter vereinbart?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089280218

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