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Aktenzeichen II 2/32

Datum 20.09.1932

Leitsatz 1. Werden die in § 107 Abs. 1 GenG. vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung des Termins zur Erklärung über die Vorschußberechnung und die besondere Ladung der in der Berechnung aufgeführten Genossen durch Terminsverkündung ersetzt? 2. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn die öffentliche Terminsbekanntmachung und die besonderen Ladungen unterblieben sind? 3. Über Nichtigkeit von Goldmarkumstellungs-Beschlüssen einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640892D0243

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