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Aktenzeichen VII 101/32

Datum 23.09.1932

Leitsatz 1. Muß eine Partei, um sich den Aufhebungsgrund aus § 1041 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. zu wahren, auch dann die Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens schon in diesem selbst geltend machen, wenn die Unzulässigkeit aus einem Verstoße gegen die guten Sitten hergeleitet wird? 2. Kann ein Schiedsvertrag, der wegen der Zusammensetzung des Schiedsgerichts Bestimmungen enthält, welche die eine Partei benachteiligen, sittenwidrig sein, wenn diese Partei zur Eingehung des Vertrags durch einen von der anderen Partei ausgeübten wirtschaftlichen Druck genötigt wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640892E0251

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