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Aktenzeichen III 373/31

Datum 27.09.1932

Leitsatz 1. Bildet das Verzeichnis der den Militäranwärtern im preußischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage M zu den Anstellungsgrundsätzen vom 20. Juni 1907) einen Bestandteil dieser Grundsätze und stellt sein Inhalt, wie diese, im Klagewege verfolgbares objektives Recht dar? 2. Gewährt die Eigenschaft eines Militäranwärters als solche und der Besitz des Zivilversorgungsscheins allein einen Anspruch auf die Übertragung von Beförderungsstellen? 3. Wie ist die Bestimmung in Spalte 4 des preußischen Stellenverzeichnisses auszulegen, das Aufrücken der Militär- und Zivilanwärter in höhere Gruppen erfolge nach der Reihenfolge, die sich aus dem Anteilsverhältnis ergebe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089320273

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