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Aktenzeichen VI 157/32
Datum 03.10.1932
Leitsatz Bedarf es der Form des § 313 BGB., wenn sich nach Übereignung des Grundstücks der Verkäufer auf Verlangen des Käufers mit der Wandlung einverstanden erklärt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089350294
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