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Aktenzeichen VI 205/32

Datum 09.07.1932

Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die sich aus dem Abschlusse eines Vertrags wegen Übertragung eines Domänenfideikommisses auf den Staat ergeben? 2. Zur Anwendung der §§ 264, 270 ZPO. 3. Zur Auslegung des § 549 Abs. 1 ZPO. 4. Über das Verhältnis der dinglichen Ansprüche zum Bereicherungsanspruch. 5. Über den Unterschied zwischen privatem Familienfideikommiß und Hausgut. Wer ist deren Eigentümer? 6. Sind auch nach gemeinem Sachsenrecht die Rechte der Anwärter am Familienfideikommiß dinglicher Art? 7. Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. 8. Zur Auslegung der §§ 311, 313 BGB. 9. Zur Anwendung von § 273 Abs. 3, § 1000 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640893A0324

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