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Aktenzeichen VI 137/32

Datum 04.07.1932

Leitsatz 1. Muß sich eine Ehefrau, die als Insassin des Kraftwagens ihres Ehemanns bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Kraftwagen verletzt wird, das Verschulden des eigenen Kraftwagenführers entgegenhalten lassen? 2. Macht es hierbei einen Unterschied, ob die Frau oder ihr Ehemann die ihr erwachsenen Schadensersatzansprüche einklagt? Ändert sich im zweiten Fall die Rechtslage, wenn die Frau nach Klagerhebung Erbin ihres Ehemanns wird? 3. Wie weit haftet der Ehemann seiner Frau, wenn sie einen Unfall erleidet bei Benutzung seines Kraftwagens, den er ihr kraft seiner Unterhaltspflicht zur Verfügung gestellt hat? 4. Ist in solchem Fall der Kraftwagenführer Erfüllungsgehilfe des Ehemanns?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A010001

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