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Aktenzeichen III 404/31
Datum 04.10.1932
Leitsatz 1. Ist die Bestimmung über Ausschließung des ordentlichen Rechtswegs in § 6 Abs. 1 der 1. Durchführungsverordnung zum Anleiheablösungsgesetz rechtsgültig? 2. Stellen die Entscheidungen des Reichskommissars für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes und der Reichsschuldenverwaltung über die Gewährung oder Nichtgewährung von Auslosungsrechten Urteile in einer Rechtssache im Sinne des § 839 Abs. 2 BGB. dar? 3. Inwieweit unterliegen die vorerwähnten Entscheidungen in Haftungsprozessen gegen das Reich der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A020006
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