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Aktenzeichen III 121/32

Datum 07.10.1932

Leitsatz Wieweit erstreckt sich die öffentlich-rechtliche Verwahrungspflicht bei Sachen, die der Vollziehungsbeamte bei der Eintreibung von Steuern gepfändet, dann aber nicht weggeschafft, sondern an Ort und Stelle belassen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A070040

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