Aktenzeichen II 58/32
Datum 11.10.1932
Leitsatz 1. Kann der Verkäufer nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung vom Käufer Herausgabe des durch Weiterveräußerung der Kaufsache an einen gutgläubigen Dritten erlangten Kaufpreises fordern? 2. Welche Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, daß der beim Weiterverkauf erzielte Erlös dadurch wesentlich erhöht worden ist, daß der Erstkäufer die Kaufsache verbessert und besonders günstige Verkaufsmöglichkeiten geschaffen hat? 3. Würde es für die Ansprüche des Verkäufers von Belang sein, wenn durch die Tätigkeit des Erstkäufers die Kaufsache in eine neue Sache umgeschaffen worden wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A080045
zurück