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Aktenzeichen II 91/32
Datum 18.10.1932
Leitsatz 1. Haftet im Fall gewöhnlicher Sicherungsabtretung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mbH. der Erwerber für Rückstände auf Stammeinlagen? 2. Wann bedarf es zur Einforderung ausstehender Einzahlungen auf Stammeinlagen eines Beschlusses der Gesellschafter? 3. Ist es dafür bei einer Einmanngesellschaft von Bedeutung, daß der Gesellschafter seine Stammeinlage in den Büchern der Gesellschaft als gezahlt bucht oder buchen läßt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A130106
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