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Aktenzeichen VII 206/32
Datum 01.11.1932
Leitsatz Ist ein auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossener Mietvertrag stempelrechtlich als "auf unbestimmte Zeit" vereinbart anzusehen, wenn nur der Vermieter an die Vertragsdauer fest gebunden ist, während dem Mieter das Recht eingeräumt ist, den Vertrag jederzeit mit halbjähriger Frist zu kündigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A180129
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