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Aktenzeichen VIII 321/32

Datum 24.11.1932

Leitsatz 1. Wann ist bei der Verpachtung eines wirtschaftlichen Unternehmens unter Überlassung von gewerblichen Räumen die Überlassung des Unternehmens die Hauptleistung des Verpächters nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung über die außerordentliche Mietkündigung zum 5. Januar 1932, vom 23. Dezember 1931 (RGBl. I S. 796)? 2. Zum Begriff der Gebrauchspflicht in Art. 8 das.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A220192

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