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Aktenzeichen VIII 300/32
Datum 28.11.1932
Leitsatz 1. Zum Begriff der Hauptleistung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 der Verordnung über die außerordentliche Kündigung vom 23. Dezember 1931 bei der Pachtung einer Schankwirtschaft. 2. Wann können Gebäude oder Räume als mit der Bestimmung vermietet (verpachtet) gelten, daß der Mieter (Pächter) verpflichtet sei, den Gebrauch auszuüben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A240202
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