zurück

Aktenzeichen VI 301/32

Datum 21.11.1932

Leitsatz Schließt die Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs den Beklagten auch mit solchen Einwendungen aus, die zwar im Grundverfahren schon hätten erhoben werden können, deren Grundlagen aber erst im Betragsverfahren zu seiner Kenntnis gelangt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A260212

Download PDF

zurück