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Aktenzeichen III 20/32

Datum 13.12.1932

Leitsatz 1. Inwieweit ist der durch den Gesetzgeber zur Bekanntgabe eines Gesetzes ermächtigte Reichsminister bei der Verkündung an die Ermächtigung gebunden? 2. Kann eine Gemeindebehörde ihre Zustimmung zum Abbruch eines der Wohnungszwangswirtschaft unterliegenden Gebäudes an eine Bedingung knüpfen, insbesondere von einer privaten Gegenleistung abhängig machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A330300

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