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Aktenzeichen III 436/31

Datum 01.11.1932

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch eines Rechtsmittels nach § 839 Abs. 3 BGB. auch eine Begründung? 2. Liegt den beteiligten Beamten bei der Zuweisung eines Zwangsmieters und beim Abschluß eines Zwangsmietvertrags eine Amtspflicht nur ob dem von der Zuweisung betroffenen Verfügungsberechtigten gegenüber? 3. Hat die Gemeinde nach Art. 153 RVerf. auch den Schaden zu ersetzen, der dem Verfügungsberechtigten durch die Zuweisung eines zahlungsunfähigen Zwangsmieters entsteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A340309

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