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Aktenzeichen III 140/32

Datum 15.11.1932

Leitsatz 1. Wird unabhängig von dem Anstellungswillen der Behörde die Beamteneigenschaft erworden durch die Übertragung einer Tätigkeit, welche in der Regel von Beamten verrichtet wird? 2. Unter welchen Voraussetzungen übt eine Kreisfürsorgerin obrigkeitliche Befugnisse aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A350316

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