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Aktenzeichen VIIb 17/32
Datum 22.11.1932
Leitsatz Ist der Umstand, daß eine Partei erst nach Ablauf der Notfrist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO. einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt hat finden können, Wiedereinsetzungsgrund, wenn das Oberlandesgericht die nachgesuchte Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B010001
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