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Aktenzeichen V 203/32

Datum 26.11.1932

Leitsatz 1. Welche Umstände sind entscheidend für die Frage, ob Einwirkungen von Rauch und Ruß durch eine Grundstücksbenutzung herbeigeführt wurden, die nach den örtlichen Verhältnissen bei Grundstücken dieser Lage gewöhnlich ist? 2. Hat der Bergwerksbesitzer bei Raucheinwirkungen aus Nebenbetrieben des Bergwerks auch für die Folgen des Teils der Einwirkungen Schadensersatz zu leisten, der sich innerhalb der durch § 906 BGB. gesteckten Grenzen hält, oder nur für die Folgen des Teils der Einwirkungen, der die Grenzen des nach dieser Vorschrift Erlaubten überschreitet? 3. Kann auf Grund des § 26 GewO. ohne Nachweis eines Verschuldens Ersatz auch für Schäden aus der Zeit vor der Klagerhebung gefordert werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B070029

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