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Aktenzeichen IV 192/32
Datum 28.11.1932
Leitsatz 1. Haben die Inhaber von aufgewerteten Papiermarkrentenbriefen der preußischen Provinzialrentenbanken einen klagbaren Anspruch auf Veröffentlichung der Teilungsmassen? 2. Kann der gemäß der preußischen Verordnung vom 31. März 1931 festgesetzte Aufwertungssatz durch die ordentlichen Gerichte nachgeprüft werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B080036
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