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Aktenzeichen IV 328/32
Datum 28.11.1932
Leitsatz Ist die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 3 ZPO. zulässig, wenn der Zeuge außer Verfolgung gesetzt worden ist, weil er sich zur Zeit der Leistung des Eides in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befunden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B0A0044
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