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Aktenzeichen VII 285/32

Datum 29.11.1932

Leitsatz Können Rechtshandlungen des Vergleichsschuldners, die vor der Eröffnung des Vergleichsverfahrens vorgenommen wurden, noch auf Grund des Anfechtungsgesetzes angefochten werden, nachdem im Vergleichsverfahren ein Vergleich geschlossen und bestätigt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B0C0048

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