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Aktenzeichen I 220/32

Datum 30.11.1932

Leitsatz Ist eine Vereinbarung rechtlich möglich, wonach der eine Teil für den anderen zur Lösung einer ihm gestellten Aufgabe erfinderisch tätig werden und die fertige Erfindung zunächst auf seinen eigenen Namen zum Patent anmelden soll, mit der Wirkung aber, daß das Patent sogleich mit seiner Erteilung dem anderen unmittelbar (originär) zustehen soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B0D0052

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