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Aktenzeichen IV 317/32
Datum 05.12.1932
Leitsatz 1. Kann im Konkursverfahren ein Gläubiger, nachdem er abgesonderte Befriedigung beansprucht hat und nachdem seine Forderung zur Tabelle nur für den Ausfall festgestellt worden ist, aus der Masse Befriedigung für die ganze Forderung verlangen, wenn ihm das Absonderungsrecht nicht zusteht? 2. Kann dieses Verlangen Gegenstand einer Feststellungsklage sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B110083
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