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Aktenzeichen V TGB 4/32

Datum 17.12.1932

Leitsatz 1. Sind die Vorschriften der §§ 40 bis 54 und des § 99 des badischen Wassergesetzes in der Fassung vom 12. April 1913 hinsichtlich des Baues und der Veränderung von Reichseisenbahnanlagen im Sinne des § 37 Abs. 2 des Reichsbahngesetzes in der Fassung vom 13. März 1930 vereinbar mit den Artikeln 90 und 94 der Reichsverfassung und mit § 37 Abs. 2 des Reichsbahngesetzes? 2. Wie weit sind die Vorschriften der §§ 142 und 143 der badischen Landesbauordnung vom 1. September 1907 in Ansehung von Bauten der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft mit dem Reichsrecht vereinbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B1A0136

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