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Aktenzeichen IV 353/32
Datum 12.01.1933
Leitsatz 1. Findet § 419 BGB. auch auf eine zu Sicherungszwecken vorgenommene Vermögensübertragung Anwendung? 2. Unter welchen Voraussetzungen steht dem Übernehmer des Vermögens wegen eigner Forderungen ein Recht auf Vorwegbefriedigung zu? 3. Zur Anwendung des § 419 Abs. 2 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B220199
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