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Aktenzeichen VIII 465/32
Datum 16.01.1933
Leitsatz Kann ein den Klaganspruch dem Grunde nach für berechtigt erklärendes Urteil mit der Revision angefochten werden, wenn der Kläger, um der Sache die Revisionsfähigkeit zu nehmen, im zweiten Rechtszuge den die Revisionsgrenze übersteigenden Klagantrag unter sie ermäßigt und auf weitergehende Ansprüche verzichtet hat? Ist es für die Zulässigkeit der Revision erheblich, wenn der Beklagte in Höhe des Betrages, um den die Klage ermäßigt worden ist, negative Feststellungswiderklage erhoben hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B260221
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