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Aktenzeichen III 142/32

Datum 27.01.1933

Leitsatz 1. Finden die Bestimmungen in Kap. III §§ 1, 2 des Sechsten Teils der Zweiten Notverordnung vom 5. Juni 1931 auch auf städtebauliche Maßnahmen in stadtähnlichen Ortschaften Anwendung? 2. Wird die Entschädigungspflicht auf Grund des § 75 Einl. z. ALR. durch die vorgenannten Bestimmungen ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B300285

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