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Aktenzeichen V 281/32
Datum 30.11.1932
Leitsatz Wie bestimmt sich der Rang der Aufwertungshypothek eines früheren Gläubigers, der sich seine Rechte gemäß § 11 der Dritten Steuernotverordnung vorbehalten hatte und noch während der Geltungsdauer dieser Verordnung gegen die Umschreibung der Hypothek auf den Eigentümer einen Widerspruch im Grundbuch hatte eintragen lassen, gegenüber einer nach dem Widerspruch und vor dem 1. Juli 1925 eingetragenen Hypothek?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B330299
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