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Aktenzeichen VI 229/32
Datum 12.12.1932
Leitsatz 1. Ist es rechtlich, insbesondere im Hinblick auf § 831 BGB. möglich, daß die Abwägung mehrerer Schadensursachen für den Halter des Kraftfahrzeugs ein ungünstigeres Ergebnis hat als für den Führer? 2. Unter welchen Umständen ist der Erlaß eines die Haftung nur nach dem Kraftfahrzeuggesetz aussprechenden Teilurteils zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B340302
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