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Aktenzeichen III 253/32

Datum 10.01.1933

Leitsatz 1. Ist der Rechtsgrundsatz, daß die weisungsmäßige Ausübung hoheitsrechtlicher Betätigung notwendig auch Beamteneigenschaft im Innenverhältnis herbeiführt, ein allgemeiner reichsrechtlicher, in der Reichsverfassung begründeter? 2. Findet dieser Grundsatz trotz der Autonomie der öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften auf die von ihnen in Betätigung von Hoheitsrechten beschäftigten Bediensteten Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B350305

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