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Aktenzeichen VI 346/32

Datum 02.02.1933

Leitsatz 1. Ist der Ausgleichsanspruch des Aufwertungsschuldners grundsätzlich auf Schuldbefreiung und nur beim Vorhandensein besonderer Umstände auf Zahlung gerichtet? 2. Welche Wirkung hat insoweit die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Ausgleichsgläubigers (Aufwertungsschuldners)? 3. Liegt im Übergang vom Zahlungsbegehren zum Schuldbefreiungsbegehren verfahrensrechtlich die Erhebung eines neuen Anspruchs?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B360315

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