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Aktenzeichen III 180/32

Datum 07.02.1933

Leitsatz Darf ein mit der Führung eines Rechtsstreits beauftragter Rechtsanwalt von der Geltendmachung eines seiner Partei zustehenden rechtlichen Einwandes (z. B. der Unklagbarkeit von Börsentermingeschäften) absehen, ohne die Partei auf die Möglichkeit des Einwandes hingewiesen zu haben? Darf er die Aufklärung der Partei über einen solchen Einwand wenigstens dann unterlassen, wenn die Partei in demselben Rechtsstreit vorher durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten worden war und dieser den Einwand nicht erhoben hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B3C0358

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