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Aktenzeichen II 86/32

Datum 07.02.1933

Leitsatz 1. Über die Bedeutung des Wortes "Pilsener" als Herkunftsangabe, falls es für sich allein gebraucht wird, dagegen als Beschaffenheitsangabe für ein nicht aus Pilsen stammendes Bier in Wortverbindungen mit einem auf eine andere Braustätte hinweisenden Zusatz. 2. Rechtliche Bedeutung der Behauptung, das so bezeichnete Bier sei nicht nach Pilsener Art gebraut. 3. Haben die internationalen Verträge (einschließlich des Versailler Vertrages) an der Beurteilung der Pilsener-Bier-Frage etwas geändert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B3D0363

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