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Aktenzeichen I 465/84

Datum 14.03.1885

Leitsatz 1. Darf der Schiffer dem legitimierten Inhaber eines Orderkonnossementes, welcher das Konnossement vom Ablader auf Grund kontraktlicher Beziehungen erhalten hat, die Güter vorenthalten, weil der Ablader auf Grund später entstandener Differenzen die Rückgabe des Konnossementes von dem Inhaber fordern könne? 2. Hat ein Schiff, welches seines Tiefganges wegen in den Hafen des Bestimmungsortes nicht einzulaufen vermag, im frachtrechtlichen Sinne den Bestimmungsort schon erreicht, wenn es auf der Rhede desselben zu Anker geht? 3. Gilt die Vorschrift des Art. 602 Abs. 2 H.G.B. auch dann, wenn der Empfänger die Abnahme nicht schlechthin verweigert, sondern nur Differenzen über Modalitäten derselben entstehen und wird durch dieselbe eine Verpflichtung des Schiffers auch gegenüber dem Empfänger begründet? 4. Kann der Schiffer, welcher die Vorschrift des Art. 602 H.G.B. nicht befolgt und sich vielmehr durch sein Verfahren dazu außer stand gesetzt hat, sich gegenüber der Klage des Empfängers auf Schadensersatz wegen Nichtauslieferung der Güter darauf berufen, daß der Empfänger bei jenen Differenzen im Unrechte gewesen sei und er daher nur zur Niederlegung verpflichtet gewesen sein würde? 5. Einwand des Schiffers ex jure cesso des Abladers, daß der Empfänger diesem gegenüber das Konnossement rechtswidrig und mala fide besitze und daher zu dessen Rückgabe verpflichtet sei.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E020005

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