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Aktenzeichen III 71/85
Datum 12.06.1885
Leitsatz Ist gegen die aus einem Wechselaccepte von einem gutgläubigen Wechselinhaber angestellte Klage die Einrede zulässig, daß der Beklagte seine Unterschrift auf einem noch leeren Wechselformulare vollzogen habe, ohne zu wissen, daß dasselbe ein Wechselformular sei, und ohne den Willen, eine Wechselverbindlichkeit einzugehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E070022
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