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Aktenzeichen I 115/85

Datum 08.06.1885

Leitsatz 1. Abgrenzung des sachlichen Geltungsgebietes des Reichsgesetzes, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, vom 11. Januar 1876 gegenüber dem Geltungsgebiete der sonstigen, das Urheberrecht betreffenden Reichsgesetze und des Patentgesetzes. 2. Auslegung der §§. 1-9 und 14 des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 und des §. 6 der Bestimmungen des Reichskanzleramtes vom 29. Februar 1876 über die Führung des Musterregisters, insbesondere in bezug auf den Schutz von Mustern und Modellen neuer und eigentümlicher Buchstabenformen, welche auf Patrizen, Matrizen, Typen gebildet werden sollen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E0F0046

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