Aktenzeichen I 427/83
Datum 22.12.1883
Leitsatz 1. Klage einer in den Verteilungsplan einer eingetragenen Genossenschaft aufgenommenen Person auf Feststellung, daß sie nicht Mitglied der Genossenschaft geworden sei, und daß daher gegen sie keine Zwangsvollstreckung auf Grund des Verteilungsplanes stattfinden dürfe; Beweislast bei solcher Klage. 2. Ist eine schriftliche Erklärung wesentliche Form für den Beitritt der einzelnen Genossenschafter zur eingetragenen Genossenschaft? 3. Ist ein formloser Vertrag gültig, welcher die Übernahme der Verpflichtung zum Beitritte zu einer eingetragenen Genossenschaft zum Inhalte haben soll? 4. Welche rechtliche Bedeutung kommt einem unausgefüllten Wechselblankette zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E170089
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