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Aktenzeichen III 179/85

Datum 13.11.1885

Leitsatz 1. Findet der Art. 299 H.G.B. Anwendung im Falle der Abtretung eines Anspruches aus einem mit einer Lebensversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit abgeschlossenen Versicherungsvertrage? 2. Nach welchem Rechte ist die Zulässigkeit der Einrede aus dem anastasischen Gesetze zu beurteilen, wenn das am Orte der Cession geltende Recht von demjenigen Rechte abweicht, welches am Orte der Klage bezw. an dem Orte gilt, wo die Obligation ihren Sitz hat? 3. Darf der Cessionar nach den Bestimmungen der lex Anastasiana den stipulierten Kaufpreis oder nur dasjenige einklagen, was von ihm bereits thatsächlich gezahlt ist? 4. Bedeutung einer Quittung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E3A0235

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