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Aktenzeichen III 197/85
Datum 24.11.1885
Leitsatz 1. Verkauf eines Ballens Wollgarn mit der Bestimmung, daß der Käufer die Garnnummer noch zu bestimmen (spezifizieren) habe. Ist der Verkäufer berechtigt auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen, wenn der Verkäufer die Spezifikation unterläßt? 2. Ist eine Klage auf Vornahme der Spezifikation und Abnahme der Ware zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E3B0243
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