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Aktenzeichen IV 223/85

Datum 03.12.1885

Leitsatz Ist die Verordnung eines Erblassers rechtswirksam, welche lediglich im Interesse des Bedachten dem letzteren die Abtretung, Belastung oder Verpfändung ihm zugewandter Vermögenseinkünfte und den Gläubigern desselben die Verkümmerung der Einkünfte durch Zwangsvollstreckung, Arrest oder einstweilige Verfügung untersagt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E490278

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